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Sozialbehörde verlängert Trägerbudget für Eingliederung

| Teilhabe mit Assistenz

Erfolg für die Eingliederungshilfe des Rauhen Hauses: Die Rahmenvereinbarung des Trägerbudgets wird bis 2028 fortgesetzt.

 

Darauf einigten sich die Sozialbehörde und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Die Behörde und die insgesamt sechs Leistungserbringern der Eingliederungshilfe unterzeichneten die Folgevereinbarung über Trägerbudgets, die Menschen mit Behinderung zugutekommt. Die neuen Rahmenvereinbarungen gelten von 2024 bis 2028 und schaffen für die Einrichtungen einen verlässlichen Rahmen für mehr Planungssicherheit . 

Neben dem Rauhen Haus gehören zu den Vertragspartner*innen die BHH Sozialkontor gGmbH, Elbe-Werkstätten GmbH, Evangelische Stiftung Alsterdorf, F&W Fördern & Wohnen AöR, Leben mit Behinderung sowie Hamburg Sozialeinrichtungen GmbH.

Trägerbudget ermöglicht bessere Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihr Leben selbstbestimmt und nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist damit eng verknüpft und konnte in den zurückliegenden Jahren mit Hilfe der Trägerbudgets erfolgreich vorangebracht werden. Ich freue mich, dass wir eine Folgevereinbarung unterzeichnet haben, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist und die Situation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert.“

Sabine Korb-Chrosch, kaufmännische Vorständin der Stiftung Das Rauhe Haus: "Das Trägerbudget ermöglicht uns unter anderem die Entwicklung einer inklusiven Seniorenarbeit sowie die Neu-Konzeption von Angeboten für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen. Gestalterisch und gemeinsam mit anderen Trägern an der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg mitzuwirken, freut uns und ist uns ein großes Anliegen.“

Die Bedeutung des Hamburger Trägerbudgets  

Mit den Trägerbudgets wird eine sozialräumliche und personenzentrierte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg sichergestellt. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe erhalten damit bereits seit 2014 eine Finanzstruktur, die es ihnen ermöglicht, flexibler auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu reagieren und über Projekte innovative Elemente in die bestehenden Leistungsstrukturen zu integrieren. Auf diese Weise wird der Mensch in den Mittelpunkt der Assistenzleistungen gestellt. Zudem erhöht sich für beide Seiten die Planungssicherheit, der Verwaltungsaufwand verringert sich und es können mehr Ressourcen in die Assistenz von Menschen mit Behinderung fließen. Hamburg nimmt mit den Trägerbudgets bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Gestaltung einer zeitgemäßen und an den Bedarfen der Menschen orientierten Eingliederungshilfe ein. Insgesamt stehen in den Jahren 2024 bis 2028 auf Grundlage dieser Trägerbudgets Mittel in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Vertreter*innen der sechs Leistungserbringer