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Rauhes Haus vereinbart Trägerbudget

Die Stiftung Das Rauhe Haus hat mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ein Trägerbudget für die Eingliederungshilfe vereinbart. Für die Jahre 2019 bis 2023 erhält die Stiftung pauschale Entgelte für ihre Leistungen, statt jährlich neu zu verhandeln.

Diese neue Finanzierungsform erbringt zum einen eine höhere Planungssicherheit, zum anderen dient sie der effektiveren Weiterentwicklung der Hilfen, weil mehr Spielraum für innovative Ansätze und Konzepte entsteht. Mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, sollen die Hilfen individueller, flexibler und wirksamer gestaltet werden. Der Partizipation der Betroffenen und der Orientierung auf quartiersbezogene Angebote gilt besondere Aufmerksamkeit. Weiterhin sollen insbesondere neue Angebote für Menschen mit komplexem Hilfebedarf entwickelt werden.

Die Eingliederungshilfe des Rauhen Hauses umfasst die Bereiche Sozialpsychiatrie und Teilhabe mit Assistenz, der Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitstellt.

Mit dem Abschluss des Trägerbudgets zieht Das Rauhe Haus die Konsequenz aus den positiven Erfahrungen der Hamburger Träger, die das Budget bereits seit 2014 anwenden: BHH Sozialkontor gGmbH, Ev. Stiftung Alsterdorf, f & w fördern und wohnen AöR sowie Leben mit Behinderung gGmbH. 

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