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Partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger
Das „Subsidiaritätsverständnis“ im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe soll verstanden werden als Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffent-lichem und freien Trägern untereinander und mit den Nutzer*innen. Damit kann aus einem gemeinsamen Problem- und Fallverständnis ein wirkungsvoller Ressourceneinsatz abgeleitet und auch ein guter Kinderschutz ermöglicht werden.
Professionalität ist rechtlich und fachlich im Dreieck von Jugendamt – Trägern mit Fachkräften – Kindern, Jugendlichen und Familien zu gestalten. Das gilt grundsätzlich auch für die jugendhilfepolitische Entwicklung von Infrastruktur und sozial-räumlichen Angeboten. Selbstorganisation(en), Selbsthilfe und Ehrenamt sowie Betroffenenrechte sind ebenso förderliche Gelingensbedingungen.